Der Gesetzgeber will Verbraucherrechte stärken. Nach dem Kündigungsbutton folgt nun der Widerrufsbutton. Ziel ist es, den Widerruf eines Online-Vertrags genauso einfach zu machen wie den Vertragsabschluss selbst.
Wichtig dabei:
Der Widerrufsbutton ist kein isoliertes Technik-Element, sondern Teil des gesamten Widerrufsprozesses. Wer ihn einbaut, muss auch die begleitenden Rechtstexte anpassen.
Ab wann gilt der Widerrufsbutton – und ab wann darf er genutzt werden?
- Verpflichtend: ab 19. Juni 2026
- Freiwillig erlaubt: ab sofort
Du musst also nicht bis zum Stichtag warten.
Im Gegenteil: Wer den Widerrufsbutton frühzeitig sauber integriert, vermeidet später hektische Nachbesserungen.
Für wen ist der Widerrufsbutton relevant?
Der Widerrufsbutton betrifft alle Online-Anbieter, die Verträge mit Verbrauchern (B2C) abschließen, zum Beispiel:
- Online-Shops
- digitale Dienstleistungen
- Abos und Mitgliedschaften
Reine B2B-Angebote sind ausgenommen – problematisch wird es bei Mischformen.
Wo darf der Widerrufsbutton platziert werden?
Der Widerrufsbutton muss dauerhaft verfügbar und gut erkennbar sein.
Er darf – und sollte – ständig sichtbar sein, vergleichbar mit Impressum oder Datenschutz.
Zulässige Plätze sind:
- Header
- Footer
- optional zusätzlich im Kundenkonto
Wichtig:
Der Button muss nicht erst erscheinen, wenn jemand widerrufen möchte. Eine dauerhafte Sichtbarkeit ist ausdrücklich erlaubt.