Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von 1:1, bzw. 2:1 Workshops, im weiteren „Workshops“ genannt – und Live-Online-Workshops – im weiteren „LOW“genannt –, sowie Vor-Ort-Workshops - im weiteren "VOW" genannt - von Mawo:Ka - nachfolgend „Anbieter“ genannt. Die Workshops finden überwiegend online und für Unternehmen statt. Verbraucher, im Sinne von § 13 BGB, sind von unseren Angeboten und Services ausgeschlossen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Vertragsschluss / Verfügbarkeit von Kursen und Workshops

(1) Die angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können vom Anbieter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Obwohl der Anbieter bestrebt ist die Verfügbarkeit der gezeigten Workshops sicherzustellen, kann er nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Workshops verfügbar sind. Sollte der Anbieter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann der Anbieter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls wird der Anbieter den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

(3) Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung stellt ein an den Anbieter gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten Workshops oder LOW unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch den Anbieter. Die Bestellung zu einem Workshop und zu dem LOW erfolgt ausschließlich über den auf der Webseite bereitgestellten Warenkorb.

(4) Der Anbieter nimmt das Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vertragspartner den oder die Workshops vollständig bezahlt hat.

3. Zugang zu den Workshops, LOW und Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Zugang zu den Workshops, sowie den LOW erfolgt in der Regel über die Auswahl des/der Workshops und deren vollständigen Bezahlung..

(2) Die 1:1/2:1 Workshops dürfen von maximal einer Person des Vertragspartners in Anspruch genommen werden. Der Vertragspartner hat also dafür zu sorgen, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu den vereinbarten Workshopzeiten anwesend ist. Eine "Nachveranstaltung" ist ausgeschlossen.

(3) Jede weitere Person des Vertragspartners, die teilnehmen soll, wird gesondert berechnet. Hierfür fallen jeweils 50% des betreffenden Workshoppreises an. Auch hier gilt es für den Vertragspartner dafür zur sorgen, dass alle weiteren Personen termingerecht teilnehmen. Die Teilnehmerzahl muss vor Beginn des Workshops schriftlich mitgeteilt werden.

(4) Bei Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Workshop zu beenden..

(5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

(6) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Workshops und zu den LOW zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Anbieter wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.

(7) Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Anbieter obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch den Anbieter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.

4. Leistungsumfang / Nutzungsbeschränkungen / Änderungsbefugnis des Anbieters

(1) Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Workshops zugänglichen Inhalte werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt, aus der sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Workshops ergibt.

(2) Die 1:1/2:1 Workshops stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 98 % auf das Kalenderjahr gerechnet ermöglicht wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit.

Die LOW stehen ausschließlich zu den gebuchten Terminen bereit.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte der Workshops zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Vertragspartner gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Workshops, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.

(4) Aussagen und Erläuterungen zu den Workshops in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

5. Nutzungsrechte / Nutzungszeitraum / Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch

(1) Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Workshop oder LOW.

(2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Workshop oder LOW, sowie die Berechtigung zum Terminieren und Abrufen (online) von Inhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu den gebuchten Vermittlungszwecken.

(3) Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner und maximal 4 weitere Personen beschränkt.

(4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Workshops, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig.

(5) Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Workshops gehörige Daten zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern.

(6) Die Nutzung der 1:1/2:1 Workshops ist auf einen Zeitraum von 90 Tagen ab Vertragsbeginn begrenzt, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung eine abweichende Dauer festgelegt ist.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

(8) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Workshops sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(9) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.

6. Rechte des Anbieters

(1) Die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Anbieter, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.

(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Anbieters oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

7. Vergütung / Anpassung der Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Vertragspartner für die Teilnahme an einem Workshop oder LOW/VOW zu leistende Vergütung ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. (2) Die Vergütung für die Teilnahme an einem Workshop oder LOW/VOW ist jeweils im Voraus zu leisten.

8. Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Workshop nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4.1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden dem Anbieter unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

(3) Der Anbieter behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist.

(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Workshops nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dem Anbieter sind bislang keine solchen Rechte bekannt.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Workshops für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.

(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

9. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf max.den Betrag des Workshops beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist des Anbieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung der Anbieter eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg bei der Umsetzung des im Workshop oder LOW/VOW Übermittelten.

10. Beendigung von Verträgen / Rücktritt / Kündigung / Stornokosten

(1) Der vereinbarte Workshop hat eine feste Laufzeit gemäß Ziffer 5.6 dieser Bedingungen. (2) Bei LOW endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Veranstaltung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Für LOW gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit LOW und VOW noch nicht begonnen wurde. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.

(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

(4) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren.

(6) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Workshop gilt in keinem Falle als Kündigung.

(7) Im Falle der Kündigung von Workshops werden keine Zahlungen erstattet.

11. Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Schleiden-Gemünd.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

12. Sonstige Bestimmungen für Live-Online-Workshops und Vor-Ort-Workshops.

(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von Anbieter schriftlich bestätigt wird.

(2) Ein Recht auf Teilnahme an LOW und VOW mit unbegrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

(3) Der Anbieter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Veranstalter sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ein angekündigtes LOW oder VOW abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

 


AGB für die Webseiten- und PWA-Erstellung (App)


1) Generelle Bedingungen bei Website- und PWA-Erstellung

  1. Die Website/PWA wird auf der Basis der Worldsoft-Programme erstellt. Der Umfang der Website/PWA und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag definiert.
  2. Voraussetzungen für die Erstellung sind ein Worldsoft-Hosting-Paket und evtl. eine Internet-Adresse (Domain) bei der Worldsoft AG, Summelenweg 91, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz. Der Auftragnehmer bestellt im Auftrag des Auftraggebers das gewünschte Hosting-Paket bei Worldsoft. Leistungsumfang und Leistungserbringung der Worldsoft-Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen des Auftragnehmers.
  3. Falls auf der Domain des Auftraggebers bereits eine Website/PWA vorhanden ist, erfolgt die Erstellung auf einer internen Internet-Adresse bei Worldsoft, damit kein Unterbruch entsteht. Die neue Website/PWA wird nach Fertigstellung auf die bestehende Internet-Adresse aufgeschaltet. Dies geschieht durch die Durchführung eines Providerwechsels vom vorherigen Provider zu Worldsoft. Nach der Umschaltung sind die alten Inhalte und E-Mails in den Mailkonten beim vorherigen Provider nicht mehr unter dieser Domain erreichbar.
  4. Der Auftragnehmer optimiert die Website/PWA für folgende Internet-Browser: Firefox und Google Chrome. Die Garantie der Optimierung auf diese Internet-Browser erstreckt sich auf die aktuellen Versionen der jeweiligen Browser zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website.
  5. Nachdem der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Angaben zur Grundkonzeption erhalten hat, entwickelt er eine Basisversion einer gebrauchstauglichen Website/PWA. Die Basisversion lässt die Struktur erkennen, und beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale (Design) und die notwendige Grundfunktionalität. Nachdem der Auftraggeber mit der Basisversion einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt der Website/PWA erhalten hat, beginnt er mit der Produktion der Endversion. 

2) Generelle Bedingungen für Grafikdesign

  1. Der Umfang der Grafik-Designarbeiten und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag definiert.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.
  3. Der Auftragnehmer entwickelt nach Vorgaben des Auftraggebers eine Skizze/Entwurf. Nachdem der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt erhalten hat, beginnt er mit der Umsetzung der Endversion. Die Endversion erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer als druckoptimierte Datei in digitaler Form.


3) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden. Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:
  3. a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).
  4. b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .webp

4) Abnahme der Arbeiten

  1. Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Basisversion/Entwurfsskizze an. Die Abnahme der Basisversion/Entwurfsskizze erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn der Auftraggeber in dieser Zeit keine Änderungswünsche anzeigt.
  2. Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragsnehmer das dem Auftraggeber an. Die Abnahme der Endversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Änderungswünschen, die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt werden, vereinbaren die Parteien diese gemäss Punkt 7.2 zu handhaben. Die Abnahme der Endversion nach Änderung erfolgt automatisch nach 10 Tagen.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

5) Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der Website/PWA im Internet, ist die Dienstleistung von Worldsoft, wie in Punkt 1.2 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäss Punkt 7 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.
  2. An geeigneten Stellen werden in die Website/PWA Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen.

6) Bedingungen bei laufender Betreuung

  1. Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.
  2. Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

7) Vergütung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die in diesem Auftrag definierten Leistungen.
  2. Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 2 nicht nachgekommen ist.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäss Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8) Gewährleistung und Haftung

Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Es wird keine Rechtsberatung geleistet und die technische Bereitstellung bringt keine rechtliche Gewährleistung mit sich. Die rechtliche Prüfung der Webseite obliegt dem Auftraggeber.

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing Maßnahmen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
  3. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers beträgt ein Jahr.
  4. Da es sich um einen Vertrag zwischen Unternehmen handelt (B2B ), findet kein Widerrufsrecht Anwendung.

9) Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Auftrag nachhaltig verletzt.
  2. Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 2 dieses Vertrages nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.
  3. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

10) Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäfts-bedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
  3. Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers.