Was du zum neuen PStTG wissen solltest

Ab dem 01.01.2023 gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. Dieses ist auch als Dac7-Richtlinie bekannt.


Wozu dieses neue Gesetz?


Mittlerweile nutzen viele Selbtständige und Unternehmer*Innen digitale Plattformen, um Ihre Waren und Dienstleistungen überregional oder international anzubieten und damit schnelle Einnahmen zu generieren. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sehen hierbei aber Grund zu der Annahme, dass die Einnahmen nicht oder nicht vollständig versteuert werden. Darum wurde dieses EU-Gesetz, Dac7-Richtlinie genannt, geschaffen.

Bis zum 31.12.2022 müssen nun die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in nationales Gesetz umsetzen.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)


Was wird geregelt?


Das PStTG verpflichtet Betreiber von digitalen Plattformen, Informationen über die von den Anbietern getätigte Transaktionen zu plausibilisieren, zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Wer schon einmal eine Umsatzsteuer-ID angefordert hat, kennt das Bundeszentralamt bereits, sofern die USt-ID nicht über das eigene Finanzamt angefordert wurde.

Das BZSt stellt diese Daten dann den Finanzämtern zur Verfügung, damit sie überprüfen können, ob die Einnahmen richtig und vollständig angegeben wurden.


Wie oft müssen Plattformanbieter melden?


Die Plattformanbieter müssen 1x jährlich eine derartige Meldung abgeben. Erstmalig am 31.01.2024. Das klingt jetzt noch in weiter Ferne, aber es bedarf seitens der Plattformanbieter einige Vorbereitungen, weil ab dem 01.01.2023 bereits die Daten erhoben werden müssen.


Bin ich als Anbieter (Verkäufer) auf einer digitalen Plattform betroffen?


Alles, was du zum jetzigen Stand über das neue Gesetz wissen musst, findest du hier (bitte unbedingt lesen! Wichtig!!!)


Muss ich aktiv werden?


Wenn du über eine digitale Plattform deine Waren und/oder Dienstleistungen verkaufst, musst du nicht aktiv werden. Fällt die Plattform, über die du verkaufst, unter das Gesetz, wird diese dich darüber informieren und um die im obigen Link genannten Daten bitten. Dieser Bitte solltest du nachkommen, denn du bist zur Angabe der gewünschten Daten verpflichtet. Schlimmstenfalls droht dir bei Zuwiderhandlung der Ausschluss von der Plattform und dies für immer.


Kurz zusammengefasst


Betroffen sind Plattformen, über die es mittels Software Nutzern (Kunden) ermöglicht, mit Anbietern in Kontakt zu treten und ein Rechtsgeschäft bzüglich einer relevanten Tätigkeit abzuschließen.

Unter relevante Tätigkeit versteht das Gesetz zum Beispiel:

  • zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (insb. Vermietung von Immobilien),
  • persönliche (individuelle) Dienstleistung,
  • Veräußerung von Waren oder
  • zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (d.h. Vermietung von Fahrzeugen).

Unter den betroffenen Plattformen dürften sich befinden:

  • Amazon
  • Ebay
  • Etsy
  • Hood
  • Yatego
  • Avocadostore
  • Alibaba
  • Rakuten
  • Fairmondo
  • Shopify
  • Shpock.


Grundsätzlich sind für alle Anbieter die Pflichten nach dem PStTG zu erfüllen. Folgende Anbieter gelten als freigestellte Anbieter, für die keine Meldungen übermittelt werden müssen:

  • Staatliche Rechtsträger,
  • börsennotierte Rechtsträger,
  • Anbieter, die in mehr als 2.000 Fällen pro Jahr unbewegliches Vermögen zur Nutzung überlassen (v.a. große Hotels),
  • Warenverkäufer, die pro Jahr weniger als 30 Transaktionen auf einer Plattform durchführen und dabei weniger als EUR 2.000 umsetzen.


Keine Plattform laut PStTG liegt vor:

  • bei fehlender relevanter Tätigkeit z.B., wenn auf einer Plattform vorab aufgezeichnete Inhalte einer unbestimmten Zahl von Personen zum Aufrufen und Abspielen angeboten wird (z.B. Streamingdienste),
  • bei eigenen Online-Shops, d.h. sofern der Plattformbetreiber ausschließlich seine eigenen Waren oder Dienstleistungen anbietet,
  • bei reiner Kontaktvermittlung, d.h. wenn der Abschluss des Vertrages außerhalb der Plattform oder anderweitig (auch elektronisch) zustande kommt. (z.B. Ebay Kleinanzeigen, Facebook-/Instagram-/WhatsApp etc.) Sobald In-App-Käufe in den Shops der Meta-Gruppe möglich sein werden, dürften diese auch unter die meldepflichtigen Plattformen fallen.



Fazit


Im neuen Jahr werden sich die betroffenen Plattformen sicherlich bei denjenigen melden, die vom PStTG als Anbieter (Verkäufer) betroffen sein werden.

Sobald es zu diesem Gesetz Neuerungen gibt, bzw. mehr Informationen, werden wir diesen Artikel ergänzen und aktualisieren.


1 January 2023