Die EU führt einheitliche Informationspflichten ein, um Verbraucher besser über ihre Rechte aufzuklären. Ab 27. September 2026 müssen Online-Händler standardisierte Labels einsetzen, die klar zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie unterscheiden.
Das EU-Gewährleistungslabel
Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.
Wichtig:
- verpflichtend für jedes Produkt
- Darstellung vor dem Kaufabschluss
- EU-weit fest vorgegebenes Design
- keine inhaltlichen oder optischen Änderungen erlaubt
Das EU-Garantielabel
Das Garantielabel ist nur erforderlich, wenn eine freiwillige Garantie beworben wird.
Es informiert unter anderem über:
- Dauer der Garantie
- Garantiegeber
- Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung
Ohne Garantie → kein Garantielabel.