Was bedeutet Aktivlegitimation überhaupt?
Kurz gesagt: Eine Person darf nur dann eine Bewertung abgeben, wenn sie tatsächlich Kunde war oder eine echte Leistung in Anspruch genommen hat.
Heißt:
- keine Dienstleistung → keine berechtigte Bewertung
- kein Kontakt zum Unternehmen → keine berechtigte Bewertung
- keine Erfahrung aus erster Hand → keine Aktivlegitimation
Das gilt für Google, Facebook, Trustpilot und praktisch alle Plattformen.
Wann eine Bewertung unzulässig ist
Eine Bewertung ist nicht erlaubt, wenn:
- der Bewertende nie Kunde war
- der Kontakt nur „vom Hörensagen“ stammt
- persönliche Rache oder private Konflikte dahinterstehen
- die Kritik aus einer anderen Branche stammt
- diffamierende Inhalte enthalten sind
- es offensichtlich eine Fake-Bewertung ist (z. B. Bots, Konkurrenzangriffe)
Solche Bewertungen dürfen gelöscht werden – das wissen nur die wenigsten.
Wie du unrechtmäßige Bewertungen erkennst
Es gibt klare Anzeichen, z.B.:
- Der Name ist dir völlig unbekannt
- Die Rezension beschreibt keine konkrete Leistung
- Sie wirkt wie Copy-Paste aus anderen Profilen
- Inhalt und Sterne passen nicht zusammen
- Die Bewertung ist extrem allgemein („Schlechter Laden“)
- Sie stammt aus Ländern, in denen du nicht tätig bist
Wenn du keine Kundenbeziehung findest, fehlt die Aktivlegitimation – und du kannst aktiv dagegen vorgehen.
Wie du gegen unzulässige Bewertungen vorgehen kannst
Wichtig: Nicht du selbst prüfst die Bewertung – das machen spezialisierte Rechtsanwälte. Bitte antworte auch nicht vorher auf diese Bewertungen oder lösche die Antwort.
Spezialisierte Anwälte können beim Plattformbetreiber (z. B. Google) die Löschung beantragen.
Typisch ist folgendes Vorgehen:
- Du meldest die Bewertung einem spezialisierten Anwalt, z.B. IT-Advo (Werbung aus Überzeugung).
- Der Anwalt fordert Google zur Prüfung auf.
- Google verlangt vom Bewerter einen Nachweis über die Kundenbeziehung.
- Kann der Bewertende nichts belegen → Löschung.
Für dich: minimaler Aufwand, maximale Wirkung.